PKV für Selbstständige & Freiberufler.
Keine Einkommensgrenze, keine 50/50-Teilung mit einem Arbeitgeber — als Unternehmer tragen Sie den GKV-Höchstbeitrag zu 100 % allein. Die PKV bietet maßgeschneiderte Tarife, Krankentagegeld ab Tag 15 und volle Steuerabsetzbarkeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
Selbstständige und Freiberufler sind in Deutschland nicht versicherungspflichtig — Sie können unabhängig von Ihrem Einkommen jederzeit in die PKV wechseln. Das macht die PKV gerade für Gründer und einkommensstarke Solo-Unternehmer besonders attraktiv: Sie zahlen nach Leistung und Alter, nicht nach Umsatz.
- EinkommensgrenzeKeine — Eintritt unabhängig von Umsatz oder Gewinn möglich
- GKV-Höchstbeitrag 2026≈ 1.250 €/Monat — voll zu Lasten des Selbstständigen (kein Zuschuss)
- PKV-Beispielbeitragab 380 €/Monat (Premium-Tarif inkl. Krankentagegeld, 35 J.)
- Steuerlicher VorteilBasisabsicherung zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar (§10 EStG)
- KrankentagegeldFrei wählbar ab Tag 15, 22 oder 29 — sichert Ihren Umsatzausfall
Voraussetzungen & Rahmenbedingungen
Wer gilt als „selbstständig"?
Hauptberuflich selbstständig ist, wer mindestens 18 Stunden pro Woche selbstständig arbeitet und daraus den wesentlichen Teil seines Einkommens erzielt. Dazu zählen Gewerbetreibende, Freelancer, Solo-Selbstständige sowie Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, IT-Berater, Künstler, Architekten u. v. m.).
Kein JAEG, kein Arbeitgeberzuschuss
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Sie nicht. Sie können bereits am ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit in die PKV eintreten. Die Kehrseite: In der GKV gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss — Sie zahlen den vollen Beitrag, und zwar auf Basis des Höchstbeitrags, wenn Sie Ihre Einnahmen nicht jährlich nachweisen.
Krankentagegeld als Existenzschutz
Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie als Selbstständiger keine Lohnfortzahlung. Fällt Ihr Einkommen durch Krankheit weg, springt das Krankentagegeld ein. Sie wählen frei, ab welchem Tag (15., 22. oder 29.) und in welcher Höhe gezahlt wird — bis zur Höhe Ihres Netto-Einkommens.
GKV vs. PKV — was Selbstständige wirklich zahlen
Beispiel: 35-jährige Freiberuflerin mit 65.000 € Jahresgewinn und Premium-PKV-Tarif inkl. Krankentagegeld ab Tag 22.
| Kriterium | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | ≈ 1.250 € (Höchstbeitrag inkl. Pflege) | ca. 480 € inkl. Krankentagegeld |
| Zuschussgeber | Keiner — 100 % Eigenleistung | Keiner — aber dafür durchschnittlich 60 % günstiger |
| Beitragsbemessung | Auf Basis Gewinn — bei fehlendem Nachweis automatisch Höchstbeitrag | Unabhängig vom Umsatz · nach Eintrittsalter & Leistung |
| Steuerlich absetzbar | Basisbeitrag voll absetzbar | Basisanteil voll absetzbar — meist 80–95 % des Beitrags |
| Krankentagegeld | Wahltarif ab 7. Woche zu 70 % des Einkommens | Frei wählbar ab Tag 15 / 22 / 29 · steuerfrei |
| Beitragsflexibilität | Starr — bei Auftragseinbruch reduziert sich der Beitrag erst nach Steuerbescheid | Beitragsentlastungstarife, Selbstbehaltwechsel, Tarifoptimierung jederzeit |
| Selbstbeteiligung | Viele versteckte Selbstbeteiligungen: Rezeptzuzahlungen, Brille, Zähne u. v. m. | Klar geregelt und frei wählbar: 0 €, 500 €, 1.000 € — transparent im Vertrag fixiert |
Maßgeschneiderte Bausteine für Unternehmer
Krankentagegeld
Optionaler Wahltarif, frühestens ab der 7. Woche, max. 70 % des Einkommens.
Frei kalkuliert ab Tag 15 / 22 / 29 — bis 100 % des Netto-Einkommens, steuerfrei ausgezahlt.
Beitragsentlastung
Keine Möglichkeit — Höchstbeitrag bleibt Höchstbeitrag.
Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag ab Renteneintritt um bis zu 350 €/Monat.
Zahn & Implantate
Festzuschuss auf Regelversorgung — Implantate praktisch nicht erstattet.
80 – 100 % Erstattung inkl. Implantate, hochwertige Inlays und Keramikkronen.
Heilpraktiker & Vorsorge
Keine Erstattung — sehr eingeschränkte Vorsorgeleistungen.
Bis 100 % Heilpraktiker nach GebüH · erweiterte Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze.
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