Ratgeber für Beihilfe­berechtigte · Stand 2026

Beihilfe optimal ergänzen.

Ihr Dienstherr übernimmt 50 – 70 % Ihrer Krankheitskosten. Die private Restkosten­versicherung deckt den Rest — meist für unter 250 €/Monat. Eine gesetzliche Versicherung ist für Beamte fast immer wirtschaftlich nachteilig.

TÜV-geprüft 100% unabhängig Über 40 Versicherer Kostenfrei & unverbindlich
Beispiel: Pensionär mit 2 Kindern
Kostenverteilung
70%
Beihilfe
vom Dienstherr
30%
Restkosten-PKV
Sie zahlen
Beihilfe-Anteil
70%
Restkosten-PKV
30%
Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Als Beamtin, Beamter, Anwärter oder Pensionär haben Sie Anspruch auf Beihilfe — ein Zuschuss Ihres Dienstherrn zu sämt­lichen Krankheits­kosten. Ergänzend benötigen Sie eine private Restkosten­versicherung (auch „Quoten­tarif" genannt), die nur den nicht erstatteten Anteil absichert. Dadurch zahlen Beamte oft die niedrigsten Beiträge im gesamten PKV-Markt.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Beihilfesatz Ledige & Beamte50 % vom Dienstherrn — 50 % über PKV-Quotentarif absichern
  • Beihilfesatz mit 2+ Kindern70 % vom Dienstherrn — nur 30 % Restkosten privat absichern
  • Beihilfesatz Pensionäre70 % automatisch ab Ruhestand
  • Typischer PKV-BeitragAnwärter ab 65 €/Monat · aktive Beamte ca. 220 €/Monat
  • Öffnungs­aktionAufnahme trotz Vor­erkrankungen — max. 30 % Risiko­zuschlag, keine Ablehnung
Gesetzliche Grundlagen

Beihilfe & rechtliche Rahmenbedingungen

Wer ist beihilfe­berechtigt?

Anspruch auf Beihilfe haben grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen — vom Anwärter bis zum Pensionär. Auch Soldatinnen und Soldaten, Richter und in vielen Fällen Berufs­feuerwehr­leute fallen unter ähnliche Regelungen. Die genauen Sätze ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfe­verordnung (Bundes­beihilfeVO oder Landes­regelung).

Bemessungssätze 2026

  • 50 % — Beamte und Beamtin­nen im aktiven Dienst (Single oder mit max. 1 Kind)
  • 70 % — Beamte mit zwei oder mehr berück­sichtigungs­fähigen Kindern
  • 70 % — Versorgungs­empfänger (Pensionäre)
  • 80 % — berück­sichtigungs­fähige Kinder
  • 70 % — Ehe-/Lebens­partner ohne eigenes Einkommen über der Grenze (20.000 €/Jahr)

Warum die GKV für Beamte fast nie sinnvoll ist

Entscheiden sich Beamte für die freiwillige gesetzliche Versicherung, verzichten sie auf die Beihilfe — und müssen den GKV-Beitrag in der Regel vollständig allein tragen. Lediglich einige Bundes­länder (z. B. Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) gewähren über die „Pauschale Beihilfe" einen Zuschuss von 50 %. In allen anderen Fällen ist die PKV mit Quotentarif klar überlegen.

Direktvergleich

GKV vs. PKV — die klare Empfehlung für Beamte

Beispiel: 32-jährige Beamtin (A11), verheiratet, ein Kind — Beihilfesatz 50 %, Restkosten­tarif inklusive Pflege.

KriteriumGKVPKV
Monatlicher Beitrag≈ 850 € (voll selbst zu zahlen, kein Dienstherren­zuschuss)ca. 240 € (Quotentarif 50 % + Pflege)
Beihilfe nutzbar?Nein — Beihilfe entfällt komplettJa — Dienstherr übernimmt 50 – 70 % aller Kosten
SelbstbeteiligungViele versteckte Selbst­beteiligungen: Rezept­zuzahlungen, Brille, Zähne u. v. m.Klar geregelt und frei wählbar: 0 €, 500 €, 1.000 € — transparent im Vertrag fixiert
Leistungs­niveauGesetzlicher Katalog · Mehr­bett­zimmer · Regel­versorgungChefarzt · Einbett­zimmer · 100 % Zahnersatz · freie Klinik­wahl
Aufnahme­garantiePflicht­annahme, aber wirtschaftlich ungünstigÖffnungs­aktion garantiert Aufnahme — max. 30 % Risiko­zuschlag
Im RuhestandVoller Beitrag bleibt bestehenBeihilfe steigt auf 70 % — Restkosten­beitrag halbiert sich häufig
Leistungen im Detail

Spezielle Bausteine für Beihilfe­berechtigte

Kinder­absicherung

GKV

Kostenlose Mit­versicherung — aber nur Regel­leistungen.

PKV

80 % Beihilfe für Kinder · Premium-Restkosten ab ~30 €/Monat inkl. Chefarzt.

Öffnungs­aktion

GKV

Pflicht­annahme — aber keine Premium­leistungen.

PKV

Garantierte Aufnahme trotz Vor­erkrankungen · max. 30 % Zuschlag · keine Leistungs­ausschlüsse.

Stationär

GKV

Mehrbett­zimmer · diensthabender Arzt.

PKV

Ein-/Zwei­bett­zimmer · freie Chefarzt­wahl in jeder deutschen Klinik.

Zahnersatz & KFO

GKV

Festzuschuss auf Regel­versorgung · KFO nur für Kinder mit KIG 3+.

PKV

90 – 100 % Erstattung inkl. Implantaten, Inlays und Kiefer­orthopädie auch für Erwachsene.

FAQ

Häufige Fragen von Beamten & Anwärtern

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